Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost

Pegnitztal Ost

Am Fluss spazieren gehen, Schafen beim Grasen zuschauen, im Schatten alter Bäume picknicken – für viele ist das Pegnitztal Ost ein wertvolles Naturidyll mitten in der Stadt. Seine vielfältigen Lebensräume sind aber nicht nur für Erholungssuchende wichtig, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt.


Seit 2018 Naturschutzgebiet

Die Regierung von Mittelfranken hat das Pegnitztal Ost im Dezember 2018 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Neben dem Hainberg und den Sandgruben am Föhrenbuck ist das Pegnitztal Ost das dritte Naturschutzgebiet in Nürnberg. Damit steht ein 221 Hektar großes Gebiet südlich der Bundesstraße B 14 vom Wöhrder See bis zur Autobahn A 3 unter Naturschutz. Mit einer Ausnahme: Das Wiesenstück zwischen Langseebad und Ebenseesteg gehört nicht dazu. Um das Gebiet auch für Besucher zugänglich zu machen, wurden Wege und Pfade angelegt, die kleine und große Rundgänge ermöglichen. Außerdem wurden zwei 20.000 Quadratmeter große Hundefreilaufflächen an der Laufamholzstraße und am Rüblander Ufer eingerichtet. Sie sind mit Kotbeutelspendern und Abfallbehältern ausgestattet.



Was soll geschützt werden?

Vor allem die landschaftliche Vielfalt macht das Tal so reizvoll und wertvoll. Ufergehölze, Auwälder und Feuchtwiesen wechseln sich ab mit Eichenwäldern, Hecken, mageren Flachlandmähwiesen und Sandmagerrasen – um nur einige der vielfältigen Lebensräume zu nennen. Viele seltene Tier- und Pflanzenarten wie der Eremit, das Braunkehlchen oder die Sandgrasnelke sind im Pegnitztal Ost zu Hause. Insgesamt 158 Arten davon stehen auf der Roten Liste Bayerns und sind vom Aussterben bedroht. Gefährdet sind diese Arten vor allem durch die vielen Trampelpfade, weggeworfenen Müll und Hundekot.


Zonen- und Wegekonzept

Als Schutzmaßnahme gilt ein Zonen- und Wegekonzept, das erholungssuchende Besucher und Hundehalter lenkt. So soll das Pegnitztal Ost als Naherholungsgebiet mit seiner ökologischen Vielfalt erhalten bleiben. Ähnlich wie im Naturschutzgebiet Hainberg: Hier werden Naturschutz und Naherholung seit Jahren erfolgreich miteinander verbunden.

Zone I

1. April bis 30. Juni

Vom 1. April bis 30. Juni und während der Schafbeweidung ist es verboten, die Weideflächen zu betreten. Dies gilt auch für Hunde, die auf den Weideflächen nicht freilaufen dürfen. Festgelegte Wege und Pfade dürfen ganzjährig betreten werden.

Zone II

1. März bis 30. September

Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, die Mähwiesen zu betreten. Dies gilt auch für Hunde, die auf den Weideflächen nicht freilaufen dürfen. Festgelegte Wege und Pfade dürfen ganzjährig betreten werden.


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