Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 374 / 15.04.2015

Warnstreik in städtischen Kitas am 20. April 2015

Am Montag, 20. April 2015, streiken bundesweit Beschäftigte im öffentlichen Dienst. In Nürnberg wird der Warnstreik voraussichtlich 98 der insgesamt 140 Kindertageseinrichtungen der Stadt betreffen. Für dringend erforderliche Ersatzbetreuung wird ein Notdienst eingerichtet. Das Jugendamt bittet alle Eltern, für eine alternative Betreuungsmöglichkeit ihres Kindes zu sorgen, damit die Notdienste wirklich nur von denen in Anspruch genommen werden, die keine andere Lösung bewerkstelligen konnten.

In allen kommunalen Kinderkrippen und Kindergärten werden eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter früh von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 9 Uhr anwesend sein. In Kinderhorten und Schülertreffs stehen Mitarbeiter von circa 6.30 Uhr, je nach Beginn des Frühdienstes, bis 8 Uhr und zusätzlich von 11 Uhr bis 13.15 Uhr den Eltern für Fragen zur Verfügung. Kinder, die in Begleitung von Erziehungsberechtigten in eine der bestreikten Kitas kommen, werden mit Hinweis auf den Warnstreik abgewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Erziehungsberechtigten über den Warnstreik und die Einrichtungen informieren, die als Notlösung zur Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die ohne Begleitung in eine bestreikte Kindertageseinrichtung kommen, werden schnellstmöglich benachrichtigt, und die Kinder werden bis zu deren Erscheinen beaufsichtigt. Sind Erziehungsberechtigte nicht erreichbar, werden die Kinder durch Fachkräfte aus einer Notdiensteinrichtung oder einer nicht bestreikten Kita abgeholt und dort bis zur Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person beaufsichtigt.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen haben die Eltern bereits über den bevorstehenden Warnstreik am Montag, 20. April 2015, informiert. Die Eltern werden gebeten, bei Unklarheiten mit ihrer Kita abzuklären, ob diese bestreikt wird und welche Notdiensteinrichtung das Kind gegebenenfalls betreuen kann.

Die Notdienst-Regelung ist in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der Gewerkschaft ver.di sichergestellt worden. Die Stadt Nürnberg und ver.di sind sich darin einig, dass es aus Gründen des Kindeswohls unerlässlich ist, in jeder der neun Sozialregionen eine Notdiensteinrichtung bereit zu stellen, in der Kinder für diesen Tag untergebracht werden können.

Ab Dienstag, 21. April 2015, sind die kommunalen Kindertageseinrichtungen wieder wie üblich geöffnet. Falls erneut gestreikt werden sollte, wird das Jugendamt der Stadt Nürnberg über den dann wieder bereit stehenden Notdienst informieren. kb

Folgende Notdiensteinrichtungen stehen in den neun Sozialregionen bereit:

1. Nürnberg West / Gostenhof:
Hort am Förderzentrum Schreyerstraße 2

2. Nürnberg West / St. Johannis:
Kindergarten Heimerichstraße 42

3. Nürnberg Nord:
Kindergarten Am Stadtpark 94

4. Nürnberg Nord-Ost:
Kinderhort Dr.-Gustav-Heinemann-Straße 52

5. Nürnberg Süd / Langwasser:
Familienzentrum Imbuschstraße 70/72

6. und 7. in der Südstadt:
Kinderhort Ritter von Schuh Platz 24 und
Kindergarten Herschelplatz 3

8. Nürnberg Süd-West / Schweinau:
Kindergarten Olgastraße 15

9. Nürnberg Süd-West / Röthenbach-Ost:
Kindergarten Am Röthenbacher Landgraben 63

Laufende Berichterstattung

 


 

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de