Winterdienst

Die Einsatzfahrzeuge sind bereit für den Winterdienst.

Fakten zum Winterdienst

SÖR:

  • räumt ca. 3.600 Kilometer Straßen
  • streut 2.800 Kilometer Straßen
  • sichert 6.100 Fußgängerüberwege
  • sichert rund 300 Kilometer Geh- und Radwege

Für den Einsatz stehen zur Verfügung:

  • 201 Einsatzfahrzeuge, davon 41 Großfahrzeuge und 160 Kleinfahrzeuge
  • 390 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • 22 Stunden einsatzbereit, im Zweischichtbetrieb

Bürgerbrief zum Winterdienst 2023/2024 in Nürnberg

Bitte beachten Sie unseren aktuellen Bürgerbrief zum Winterdienst.


Radfahren im Winter

Auch bei winterlichen Verhältnissen werden bestimmte Strecken von Radfahrenden stark genutzt. Die Stadt bemüht sich, ihren Kapazitäten entsprechend solche Strecken schnellstmöglich zu räumen und zu streuen. Einige Radwege, die unmittelbar auf Fahrbahnen laufen und markiert sind, können bei größeren Schneehöhen allerdings nicht mehr geräumt werden, weil der von der Fahrbahn weggeschobene Schnee dort abgelagert werden muss.

Welche Radrouten im Winter in welcher Sicherungsstufe gesichert werden, können Sie dem untenstehenden Link entnehmen.


Wo wird zuerst geräumt?

In erster Linie werden die Hauptverkehrsstraßen geräumt. Dann kommen in zweiter und dritter Priorität auch die Nebenstraßen hinzu. Die folgende Karte als pdf zeigt Ihnen, welche Straßen in erster (rot) Priorität und welche in zweiter (blau) geräumt werden.


Private Räumpflicht

Der Anwohner erfüllt seine Räumpflicht.

Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Gehwegen sind die Anlieger verantwortlich. SÖR übernimmt das Streuen und Räumen der Gehwege dort, wo keine Anlieger vorhanden sind. SÖR sichert außerdem Fußgängerüberwege.

Tipps und Details zur Räumpflicht finden Sie im Flyer "Sicher durch den Winter".

Bürgerinnen und Bürger können Streugut in haushaltsüblichen Mengen bei den städtischen Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Stadt Nürnberg und den Betriebshöfen von SÖR erhalten.

Die Betriebshöfe in der Großreuther Straße 117 sowie in der Donaustraße 90 sind Montag bis Donnerstag von 7 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 7 bis 12 Uhr geöffnet.


Eingeschränkter Winterdienst auf Treppen

Keinen Winterdienst gibt es hingegen in Treppenanlagen oder auf Treppen, die über einen geringfügig längeren Weg umgangen werden können. Im Vergleich zu einer Straße oder einem Gehweg ist der Aufwand, eine Treppe zu räumen, ungleich höher und zeitaufwändiger. Alle vom Winterdienst ausgenommenen Treppen werden mit rotweißen Absperrschranken abgesperrt und mit einem Schild mit der Aufschrift „Kein Winterdienst“ gekennzeichnet. Die Treppen können dann nicht mehr genutzt werden.

Absperrschranken nicht eigenmächtig verstellen

Die Absperrschranken bleiben den ganzen Winter über bis Anfang April stehen und werden auch in längeren frostfreien Phasen nicht abgebaut. Die Absperrschranken dürfen nicht eigenmächtig verstellt werden, um sich einen Zugang zu den abgesperrten Treppen zu verschaffen und den Weg in gewohnter Weise zu nutzen. Die Maßnahme dient der allgemeinen Verkehrssicherheit. SÖR bittet alle Bürgerinnen und Bürger für eventuell längere Wegstrecken um Verständnis.

Sicher durch den Winter

Tipps und Details zur Räumungspflicht finden Sie im Flyer "Sicher durch den Winter"
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