Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 337 / 06.04.2016

Verkehrsbefragung Frankenschnellweg

Die Stadt Nürnberg hat am Dienstag und Mittwoch, 5. und 6. April 2016, eine umfassende Verkehrsbefragung auf dem Frankenschnellweg durchgeführt. Die Befragung am Dienstag, 5. April 2016, fand zwischen der Rothenburger Straße und der Jansenbrücke statt. Am Mittwoch, 6. April 2016, wurden die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zwischen Hinterer Marktstraße und Otto-Brenner-Brücke befragt.

Bei der Befragung wurden die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nach dem Start- und Endpunkt ihrer Fahrt befragt. Die Ergebnisse der Zählung werden für die Ermittlung aktualisierter Verkehrszahlen und daraus resultierender Verkehrsströme auf dem Frankenschnellweg im Hinblick auf dem geplanten Ausbau benötigt. Um ein möglichst unverfälschtes Ergebnis zu erzielen, musste darauf verzichtet werden, die Befragung in den Medien anzukündigen. Für die daraus resultierenden Behinderungen bitten wir alle betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Nachhinein um Verständnis.

Nach geltendem bayerischem Recht muss für den Ausbau einer Kreisstraße keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte am Dienstag, 27. Oktober 2015, entschieden, ein Vorabentscheidungsersuchen wegen des kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu stellen.

Die Stadt Nürnberg hat vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) auf Basis eines neuen, aktualisierten Verkehrsgutachtens in Auftrag geben. Die ermittelten Verkehrszahlen sind Grundlage für die in der Studie zu aktualisierenden Luftschadstoff- und Lärmwertbetrachtungen. Auf Grundlage dieser Werte wird eine Prognose für das Jahr 2030 erstellt. Durch den zeitlichen Verzug der Projektrealisierung wird der Prognose-Horizont von bisher 2025 um fünf Jahre auf 2030 erweitert. Im Falle einer vom Gericht bestätigten Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Ausbauvorhaben können dann die Ergebnisse der UVS in das Planfeststellungsverfahren ergänzend eingeführt und bewertet werden. tom

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