Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1164 / 18.11.2016

Vogelgrippe: Noch kein Ergebnis zu den beiden Tieren vom Wöhrder See

Zu den zwei toten Tieren vom Wöhrder See – eine Reiherente und ein Schwan – bei denen das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen den H5-Virus festgestellt hat, liegt dem Ordnungsamt der Stadt Nürnberg bis jetzt (18. November 2016, 15.30 Uhr) noch kein Ergebnis vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) vor, ob es sich um den hochpathogenen Erregertyp H5N8 handelt. Erst dann wäre ein Fall von Geflügelpest in Nürnberg festgestellt.

Anordnungen für Deutschland und Bayern

Unabhängig von diesem Untersuchungsergebnis hat heute das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zur Ergänzung der Geflügelpest-Verordnung mit zusätzlichen Anforderungen an Geflügelhalter erlassen und das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat für ganz Bayern die Stallpflicht (Aufstallung) für Geflügel angeordnet. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Ordnungsamt erlassen. Betroffen sind in Nürnberg rund 400 Geflügelhaltungen. Überwiegend handelt es sich dabei um kleine private Hühnerhaltungen. Nur bei zwei Kleintierzuchtvereinen und drei Einzelhaltungen gibt es mehr als 300 Tiere. Für Geflügelausstellungen und -märkte sind Regelungen angekündigt.

Damit hat der Befund vom FLI im Hinblick auf die anzuordnenden Maßnahmen keine Auswirkung. Auch im Falle der Bestätigung von H5N8 ergehen nach jetzigem Stand keine weiteren Anordnungen.

Hinweise und Verhaltensregeln

Bei Menschen wurde bislang noch keine Infektion mit dem Erreger H5N8 festgestellt. Es bestehen deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine direkten Gefahren für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die tote Vögel entdecken, sollen bei folgenden Funden die Polizei über die Telefonnummer 110 informieren: immer bei Wildenten, Wildgänsen oder Schwänen, bei anderen Vögeln nur Funde ab zehn toten Tieren.

Hunde und Katzen sollen am Wöhrder See nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, keine Futtermittel für Vögel an den Gewässern auszulegen oder in die Gewässer zu werfen. Dies zieht noch mehr Wildvögel an und begünstigt dadurch die Verbreitung der Geflügelpest. Außerdem verschlechtert es die Wasserqualität und schädigt häufig auch die Gesundheit der Tiere.

Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist in Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).    alf

 

Weitere Informationen:

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de