„Legitimer Ruf nach umfassender Gerechtigkeit“

Prof. Dr. Christoph Safferling (Bild: Georg Pöhlein/FAU)
Prof. Dr. Christoph Safferling (Bild: FAU/Georg Pöhlein)

Prof. Dr. Christoph Safferling darüber, was wir heute noch aus den Nürnberger Prozessen lernen können

Am Samstag, 1. Oktober 2016, jährt sich zum 70. Mal die Verkündung des Urteils im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Damals waren im Schwurgerichtssaal des Nürnberger Justizpalasts neben Herrmann Göring zehn andere Nazi-Größen zum Tod durch den Strang und sieben weitere wegen Planen und Führen eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, während drei Personen freigesprochen wurden. Niemals vorher war es gelungen, Staatenlenker und hohe Militärs zu verurteilen und ihre Taten als Verbrechen an der Menschheit zu brandmarken. Der Prozess gilt als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts. Anlässlich des Jahrestages sprachen wir mit Prof. Dr. Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der FAU.

Herr Professor Safferling, was macht den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess aus und warum gilt er als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts?

Noch nie vorher in der Geschichte der Menschheit war es gelungen, Kriegsverbrecher wie gewöhnliche Verbrecher vor ein internationales Strafgericht zu stellen. Die Verbrechen der Nazis, die ganz Europa mit ihrem aggressiven Krieg in Schutt und Asche gelegt hatten, konnte man ja auch nicht einfach ignorieren. Versuche, Kriegsverbrechen von nationalen Gerichten aburteilen zu lassen, waren nach dem 1. Weltkrieg grandios gescheitert. Also sollte nun ein internationaler Militärgerichtshof, besetzt mit amerikanischen, britischen, französischen und russischen Richtern, auf völkerrechtlicher Basis, Recht sprechen. Fast 50 Jahre später knüpften die Vereinten Nationen genau hier an, als der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien errichtet wurde.

Was sind die Folgen dieses historischen Prozesses?

Zunächst einmal war dieser Prozess der Beginn der Nachkriegsordnung im besiegten und besetzten Deutschland. Lange Zeit hatte man in Deutschland ein gespaltenes Verhältnis zum Urteil von Nürnberg. Es wurde als „Siegerjustiz“ kritisiert. Richtig an dem Vorwurf ist ja auch, dass Verbrechen der Alliierten, die zweifellos auch stattgefunden haben, nicht geahndet wurden. Nur ist das natürlich kein Argument gegen den Nürnberger Prozess, sondern der legitime Ruf nach umfassender Gerechtigkeit. Lange Zeit ließ sich das Völkerstrafrecht dann nicht mehr durchsetzen; die Erinnerung blieb aber wach. Nach Ende des Kalten Krieges gelang es dann, die Idee von Nürnberg in die Tat umzusetzen. Im Internationalen Strafgerichtshof fand sie schließlich eine permanente Institution.

Heute werden viele Verbrechen nicht mehr von Staaten begangen, sondern von Gruppen oder Vereinigungen wie dem Islamischen Staat. Entsteht dadurch ein Problem in der Anwendbarkeit des Völkerstrafrechts?

In der Tat unterscheidet sich die Welt von heute sehr von der Welt nach Ende des 2. Weltkriegs. Kriegerische Konflikte haben sich gewandelt, globale terroristische Netzwerke verfügen über militärische Mittel und setzen den klassischen Nationalstaat enorm unter Druck. Das Völkerrecht hinkt dieser Entwicklung hinterher. Auch das Völkerstrafrecht muss sich noch weiter den neuen Gegebenheiten anpassen. Der Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen Al Mahdi, der am 27. September 2016 zu Ende ging, ist ein beredtes Beispiel für die Fortentwicklung des Rechts. Der Angeklagte wurde wegen Zerstörung von historischen Denkmälern und religiösen Stätten in Timbuktu, Mali, zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein deutliches Signal, dass der mutwillige Angriff auf Weltkulturerbe nicht toleriert wird. Gegenseitiger Respekt vor Kultur und Religion ist ein Grundstock eines friedlichen Zusammenlebens. Diesen mit strafrechtlichen Mitteln einzufordern ist der richtige Weg.

Prof. Dr. Christoph Safferling wirkt am 1. Oktober 2016 ab 11 Uhr an einer Diskussionsveranstaltung mit dem Thema „Transnational Justice – Post-War Legacies“ an der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien mit. Professor Safferling wird mit der Transnational-Justice-Expertin und Professorin der New York Law School Ruti Teitel über die Bedeutung der Nürnberger Prozesse für die Aufarbeitung von Massenverbrechen diskutieren.“ Zu der Veranstaltung im Memorium Nürnberger Prozesse, Bärenschanzstraße 72, sind Interessierte willkommen, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christoph Safferling
Tel.: 09131/85-22250
christoph.safferling@fau.de