Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1102 / 29.10.2018

Ausweitung des Alkoholkonsumverbots im Nürnberger Hauptbahnhof

Nachdem die Stadt Nürnberg den Entschluss gefasst hat, das nächtliche Alkoholkonsum- und -mitführverbot rund um den öffentlichen Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs auf den ganzen Tag (24 Stunden) auszudehnen, schließt sich dem die Deutsche Bahn mit ihrer Hausordnung an. Ab 1. November 2018 ist damit das 24-stündige Alkoholkonsumverbot sowohl im Hauptbahnhof als auch rund um den Bahnhof gültig, um so eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Unbeanstandet bleiben alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Das Alkoholverbot gilt nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes.

„Wir reagieren damit auf den von Reisenden und Bahnhofsbesuchern geäußerten Wunsch nach einer Ausdehnung des bereits seit Oktober 2012 bestehenden Alkoholkonsumverbots in unserer Hausordnung und möchten so das Sicherheitsempfinden und die Aufenthaltsqualität in unserem Bahnhof weiter verbessern“, so Claudia Gremer, Leiterin des Bahnhofsmanagements der DB Station&Service AG. Bisher gilt das Alkoholkonsumverbot der DB in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen, jeweils in der Zeit von 20 bis 6 Uhr.

Das Verbot umfasst den gesamten Hauptbahnhof Nürnberg einschließlich der Zugangsbereiche, der Bahnhofsunterführungen und der Bahnsteige. Zur Überwachung werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot einen Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Gleichzeitig damit tritt auch die Änderung der Alkoholverbotsverordnung der Stadt Nürnberg in Kraft. Nachdem der Gesetzgeber die Voraussetzungen – nicht zuletzt auf Anregung der Städte München und Nürnberg – hierzu geschaffen hat, erweitert die Stadt Nürnberg die bereits bestehende Verordnung rund um den Bahnhof insbesondere in zeitlicher Hinsicht: Ab 1. November dürfen alkoholische Getränke rund um die Uhr nicht mehr konsumiert oder mitgeführt werden, wenn sie zum dortigen Verzehr bestimmt sind. Der Verstoß hiergegen kann mit Bußgeldern geahndet werden und die Polizei kann auch Platzverweise erteilen. Die Erweiterung wurde erforderlich, weil Auswertungen der Polizei ergaben, dass alkoholbedingte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten rund um den Hauptbahnhof auch außerhalb des zuvor geltenden Zeitraums ausgeübt wurden.

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