Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 898 / 26.08.2015

Nächster Gerichtstermin in Sachen Frankenschnellweg

Nächste Runde in der juristischen Auseinandersetzung um den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs: Der Termin für die mündliche Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München ist auf Dienstag, 27. Oktober 2015, 10 Uhr, festgelegt worden. Verhandelt wird in einem Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts München.

In dieser mündlichen Verhandlung wird beiden Parteien die Möglichkeit gegeben, ihre Argumente vorzutragen. Die Stadt Nürnberg hält an ihrem Planungsziel fest, die Bürgerinnen und Bürger von Lärm und Abgasen auf dem Frankenschnellweg entlasten zu wollen. Sie erhofft sich unter anderem eine Aussage des BayVGH, ob er den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersucht. Denn der BayVGH hat Zweifel geäußert, dass der bayerische Landesgesetzgeber die europäische Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung richtig in nationales Recht umgesetzt hat.

Bürgermeister Christian Vogel: "Ich bin froh, dass wir nun einen konkreten Termin für den Verhandlungsbeginn haben. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit für unser Projekt Frankenschnellweg zu erreichen. Ich bin weiterhin überzeugt, dass das Projekt richtig für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger ist, genau deshalb werden wir weiter dafür kämpfen."

Der BayVGH hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung zweier Kläger gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen. Der Gerichtshof hält es für klärungsbedürftig, ob für das planfestgestellte Vorhaben (kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach der europäischen UVP-Richtlinie durchzuführen sei. Durch das Gerichtsverfahren wird sich der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs um mehrere Jahre verschieben. sz

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