Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 685 / 24.06.2015

Gericht lässt Berufung zu: Baubeginn beim Frankenschnellweg verzögert sich weiter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat mit Beschlüssen vom 23. Juni 2015 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Ansbach in Sachen Frankenschnellweg zugelassen. Das bedeutet, der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) kann im Jahr 2016 nicht mit dem kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs beginnen.

In den Hinweisen zu seinen Beschlüssen hält es der Senat für klärungsbedürftig, ob für das planfestgestellte Vorhaben (kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach der europäischen UVP-Richtlinie durchzuführen ist. Namentlich komme in Betracht, dass Art. 37 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bezüglich einer Straße wie dem Frankenschnellweg den Maßgaben des europäischen Rechts nicht gerecht wird. Art. 37 regelt, wann unter anderem bei Kreisstraßen eine UVP durchzuführen ist.

Der Senat erwägt deshalb außerdem eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Der BayVGH hat also Zweifel, dass der Bayerische Landesgesetzgeber die europäische UVP-Richtlinie richtig in nationales (bayerisches) Recht umgesetzt hat.

„Der kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs ist nach geltendem deutschem Recht geplant. Die Pläne erfüllen alle nationalen Bestimmungen und alle Auflagen der Regierung von Mittelfranken“, macht Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Christian Vogel deutlich. „Nach den deutlichen Urteilen des Verwaltungsgerichts in Ansbach vom Juli 2014 sind wir von einer ähnlich klaren Entscheidung aus München ausgegangen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir den Prozess, der zu einer rechtskräftigen Entscheidung führt, selbstverständlich akzeptieren. Gleichwohl bedauere ich sehr, dass sich der Baubeginn noch weiter verzögern wird und die staugeplagten Nürnbergerinnen und Nürnberger sowie die lärmbelasteten Anwohnerinnen und Anwohner länger auf die Verbesserungen warten müssen.“

Nach einer ersten Einschätzung verschiebt sich ein möglicher Baubeginn damit um einige Jahre. Damit lässt sich der geschätzte Kostenrahmen nicht mehr einhalten.

 

Rechtlicher Hintergrund

Zwei Privatparteien und der Bund Naturschutz hatten im August 2013 beim Verwaltungsgericht in Ansbach gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken betreffend den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs Klage erhoben. Am 14. Juli 2014 wies das Gericht in Ansbach alle Klagen ab. Die Kläger beantragten beim Verwaltungsgerichtshof in München die Zulassung der Berufung gegen diese Urteile. Die Berufung wurde jetzt zugelassen, weil nach Auffassung des BayVGH die Rechtssache besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Damit haben die Kläger aber noch nicht endgültig Recht bekommen. In einem neuen Verfahren werden nun alle Sachargumente erneut geprüft. sz

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