Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1309 / 29.12.2016

Keine Entwarnung bei der Geflügelpest

Seit den Feststellungen der Geflügelpest (Vogelgrippe) bei toten Enten am Wöhrder See und im Stadtpark im November 2016 ist in Nürnberg nur noch der Bereich am Tucherhof als wahrscheinliches Infektionsgebiet hinzugekommen. Dies teilt das Ordnungsamt der Stadt mit. Bei einem dort am 22. November gefundenen Blesshuhn wurde der H5-Erreger festgestellt, eine weitere Untersuchung auf den Subtyp N8 aber wegen der Nähe zum Stadtpark und zum Wöhrder See nicht mehr durchgeführt. Weitere tote Vögel vom Wöhrder See und Stadtpark wurden aufgrund der festgestellten H5N8-Fälle nicht mehr untersucht. Bei toten Wasservögeln von anderen Fundorten in Nürnberg wurde keine Infektion mit dem H5-Virus festgestellt. Insgesamt sind die Funde von toten Wasservögeln in Nürnberg zurückgegangen.

Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erfolgt die räumliche Ausbreitung der Infektion derzeit aber weiterhin mit „großer Dynamik“. „Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Europa und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands ist von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln“, schreibt das FLI. Die Stallpflicht für Geflügelhaltungen und das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen gelten in Bayern deshalb vorerst weiter. alf

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